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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten von IMMOKAI – Real Estate gegenüber Eigentümern, Käufern, Mietern, Pächtern sowie sonstigen Interessenten. Sie gelten für Wohnraum- und Gewerbeimmobilien gleichermaßen sowie für Kauf-, Miet-, Pacht- und vergleichbare Verträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn IMMOKAI diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags

Ein Maklervertrag kommt spätestens mit der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit zustande, insbesondere durch Anforderung oder Entgegennahme von Exposés oder Objektunterlagen, Vereinbarung oder Durchführung von Besichtigungen, Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder Kontaktaufnahme mit einer durch IMMOKAI nachgewiesenen Vertragspartei.

§ 3 Vertragsinhalt / Maklerleistung

IMMOKAI erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen im Bereich von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Umfang und Art der Maklertätigkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, insbesondere bei Vereinbarung eines qualifizierten Makleralleinauftrags.

§ 4 Objektangaben / Exposé

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Objektangaben, Grundrisse, Flächen- und Maßangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder sonstiger Dritter. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber bzw. Interessent ist verpflichtet, sämtliche Angaben vor Abschluss eines Hauptvertrags eigenständig zu überprüfen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Maklervertrags erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und IMMOKAI unverzüglich über Vertragsverhandlungen, Verkaufs-, Vermietungs- oder Verpachtungsabsichten sowie den Abschluss eines Hauptvertrags zu informieren.

§ 6 Makleralleinauftrag / Doppeltätigkeit

Soweit ein Makleralleinauftrag vereinbart ist, gelten die dort geregelten Exklusivpflichten. Unabhängig davon ist IMMOKAI berechtigt, für beide Parteien eines Hauptvertrags provisionspflichtig tätig zu werden, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche Regelungen zur Provisionsverteilung bleiben unberührt.

§ 7 Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund der Tätigkeit von IMMOKAI ein Hauptvertrag zustande kommt. Es genügt, dass die Tätigkeit von IMMOKAI mitursächlich für den Vertragsschluss war. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag zu geänderten Bedingungen oder nach Beendigung des Maklervertrags abgeschlossen wird, sofern wirtschaftliche Identität vorliegt.

§ 8 Nachwirkung

Die Kündigung oder sonstige Beendigung des Maklervertrags berührt den Provisionsanspruch nicht, sofern der spätere Abschluss eines Hauptvertrags auf der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von IMMOKAI beruht. Der Provisionsanspruch entfällt nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit von IMMOKAI und dem späteren Vertragsschluss besteht.

§ 9 Umgehungsgeschäfte

Ein Umgehungsgeschäft liegt vor, wenn der Hauptvertrag ohne Einschaltung von IMMOKAI abgeschlossen wird, obwohl dieser wirtschaftlich auf der Tätigkeit von IMMOKAI beruht. Dies gilt auch bei Abschluss über Dritte, Familienangehörige, nahestehende Personen, Gesellschaften oder durch zeitliche Verzögerung mit dem Ziel der Provisionsumgehung. In diesen Fällen besteht Provisionspflicht.

§ 10 Weitergabeverbot

Alle von IMMOKAI überlassenen Angebote, Nachweise, Exposés und Kontaktdaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IMMOKAI ist unzulässig. Kommt infolge einer unzulässigen Weitergabe ein Hauptvertrag zustande, besteht Provisionspflicht.

§ 11 Aufwendungsersatz

Ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen besteht nur, sofern dieser im Einzelfall ausdrücklich und individuell vereinbart wurde. Eine erfolgsunabhängige Vergütung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen.

§ 12 Haftung

IMMOKAI haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

§ 13 Textform / Verbraucher

Bei Kaufverträgen über Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen bedarf die Provisionsvereinbarung der Textform gemäß § 656a BGB. Ohne Einhaltung der Textform entsteht kein Provisionsanspruch. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 14 Verjährung

Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Provisionsansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und IMMOKAI Kenntnis vom Vertragsschluss erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 15 Gerichtsstand / Recht

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von IMMOKAI in Siegburg. Es gilt deutsches Recht.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des jeweils geschlossenen Maklervertrags

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